FFP2 R D mit Ausatemventil gegen gesundheitsschädlichen Feinstaub der Partikelklasse 2 / EN 149:2001
Nur zur Benutzung gegen feste Aerosole von mindergiftigem und krebserzeugendem Staub und Rauch
Umgang mit Weichholz, Spachtel, Glasfasern, Metallbearbeitung (außer PVC), Schweißarbeiten